Dienstag, 17. März 2009

Lydia war in der Türkei - AuslandsBAföG

Hallo zusammen,

Mein Auslandsjahr habe ich zum größten Teil über's Auslandbafög finanziert. Ihr seid nicht BaföG-berechtigt und habt kein Interesse hier weiter zu lesen?

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Ganz wichtig ist nur, dass ihr mindestens 6 Monate bevor euer Auslandssemester startet, euch bewerbt. Die Vollständigkeit eurer Unterlagen ist dabei nicht notwendig. Zunächst reichen Formblatt 1 und 6, wobei diese nicht einmal komplett ausgefüllt sein müssen, Schulischer und beruflicher Werdegang und evtl. den letzten BAföG-Bescheid.
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  1. Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache und/oder Landessprache und ein Nachweis darüber.
  2. Die gewählten Kurse/das Praktikum müssen zumindest zum Teil in Deutschland anerkannt werden.
  3. Innerhalb der EU und in der Schweiz kann ein komplettes Studium vom ersten bis zum letzten Semester gefördert werden.
  4. Ihr wollt nicht innehalb der EU bleiben? Auch das wird vom BAföG gefördert (§ 16 I BAföG), allerdings nur bis zu einem Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, fordert aber einiges an Nachweisen.
  5. Ihr müsst mindestens 6 Monate bzw. 1 Semester bzw. 12 Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) ins Ausland gehen.
  6. Ihr macht ein Praktikum im Ausland? Dazu ist es notwendig, dass ein Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen im Curriculum vorgesehen ist. Die FH muss auf dem BAföG Formblatt 6 bestätigen, dass das gewählte Praktikum im Ausland tatsächlich kompatibel mit der inländischen Prüfungsordnung ist.

Die Leistungen des Auslandsbafögs sind etwas höher als im Inland, weil Folgendes zusätzlich zum Bedarf (Geld für Unterkunft und Lebensunterhalt) gefördert wird:

  • notwendige Studiengebühren (bis zu 4 600 Euro/Jahr)
  • Zuschuss Reisekosten (einmalig Hin- und Rückreise, innerhalb EU bis zu 250 Euro, außerhalb EU bis zu 500 Euro)
  • Auslandszuschlag für nicht EU-Länder (zwischen 60 - 255 Euro/Monat je nach Land)
  • Aufwendungen für die Krankenversicherung

Weiter Infos bekommt ihr unter



Noch ganz wichtig: Für AuslandsBAföG ist nicht das BAföG-Amt an der FH Koblenz zuständig. Eine Liste der zuständigen Ämter je nach Land findet ihr hier:

Viel Spaß auf dem Weg ins Ausland! Bei Fragen könnt ihr das jeweilige AuslandsBAföG-Amt anquatschen oder mailt mit dem Betreff "blog" an: international@fh-koblenz.de
Lydia

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