Montag, 30. März 2009

ECTS und learning agreement


Das european credit transfer and accumulation system (ECTS) dient nicht nur bei Auslandsaufenthalten, sondern auch im Inland zur Sammlung und Anerkennung von Studienleistungen. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören "learning agreements", die bei der Planung von Studienaufenthalten an anderen Hochschulen die Anerkennung von Studienleistungen durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gasthochschule im Vorfeld stärker sichern. Sie sollten unbedingt abgeschlossen werden, bevor man ein Auslandsstudium antritt. Sie verabreden die zu studierenden Module und erleichtern die Anerkennung. Mit einem Erasmus-Stipendium ist die Nutzung eines learning agreements verpflichtend!
Die Anerkennung der erbrachten Studienleistung sollte durch eine Unterschrift des/der Verantwortlichen (z.B. Prüfungsausschussvorsitzenden) verbindlich gemacht werden. Nach der Unterzeichnung handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen drei Parteien. Kurzfristig notwendige Änderungen können ebenfalls mit einfachen Verfahren auf dem Formular vermerkt werden (Achtung: ebenfalls unterschreiben lassen!).
Weitere Informationen: www.fzs.de/lissabon

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